Sonntag, 8. Dezember 2024
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Was gilt in der Probezeit für Führerschein-Neulinge

Herzlichen Glückwunsch zum frisch erworbenen Motorradführerschein! Du hast die Prüfungen erfolgreich bestanden und darfst jetzt die offenen Straßen auf zwei Rädern erobern. Das ist ein aufregender Schritt in deiner Fahrerkarriere, aber es gibt eine wichtige Phase, die du nicht aus den Augen verlieren solltest – die Probezeit nach dem Motorradführerschein.

Seit 1986 müssen sich fast alle neuen Führerscheininhaber einer Art Reifeprüfung unterziehen, nämlich der Probezeit. Diese zweijährige Bewährungszeit beginnt, sobald du deine Fahrerlaubnisprüfung bestanden hast. Während dieser Zeit gilt es zu zeigen, dass du ein verantwortungsbewusster Verkehrsteilnehmer bist.

Für wen gilt die Probezeit

Die Probezeit gilt für alle neu erworbenen Führerscheine, also auch für die Motorradführerscheinklassen A1 (125er), A2 und A, jedoch nicht für die Klasse AM (Mopeds, Roller oder Mokicks) und die Mofa-Prüfbescheinigung sowie L und T (landwirtschaftliche Fahrzeuge).

Wie lange dauert die Probezeit

Die Probezeit erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren und startet unmittelbar mit der Ausstellung deiner Fahrerlaubnis. Das bedeutet, sobald du deinen Führerschein in den Händen hältst, beginnt deine Probezeit. Falls dir stattdessen eine befristete Prüfbescheinigung ausgestellt wird, die nur im Inland Gültigkeit hat, tritt die Probezeit ebenfalls in Kraft. Dies ist besonders relevant beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren.

Welche Führerscheinklassen gibt es? Überblick Motorrad-Führerscheinklassen AM bis A Führerschein mit und ohne Prüfung. A1 | A2 | B196
Der Motorradführerschein ist der Schlüssel zu mehr Freiheit.

Was gilt es in der Probezeit zu beachten?

Das Gute ist, dass du nicht buchstäblich vor allen anderen Fahrern „zeigen“ musst, wie gut du bist. Es reicht völlig aus, wenn du dich in dieser Zeit nicht auffällig machst, also keine schwerwiegenden Verkehrsverstöße begehst. Schwerwiegende Zuwiderhandlungen können die Probezeit jedoch von zwei auf vier Jahre verlängern, und in der Regel wirst du zu einem Aufbauseminar verpflichtet.

Hier ist ein wichtiger Tipp für dich als motorradfahrende Frau: Zu Beginn deiner „Fahr-Karriere“ auf motorisierten Zweirädern ist es ratsam, besonders vorsichtig zu sein und mit einer Extraportion Umsicht im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Dies hilft dir, sicher Fahrpraxis zu sammeln und mögliche Verkehrsverstöße in der Probezeit zu vermeiden. Das gilt insbesondere, wenn du von einem Mofa, Moped oder Mokick auf leistungsstärkere Maschinen umsteigst.

Wenn du diese Ratschläge beherzigst, musst du dir während der Probezeit im Prinzip keine Sorgen um die Konsequenzen von schwerwiegenden Verkehrsverstößen machen.

Wann verlängert sich die Probezeit?

Falls du innerhalb der Probezeit aufgrund eines gravierenden Verkehrsverstoßes zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet wirst, wird die Probezeit um zusätzliche zwei Jahre verlängert, sodass sie insgesamt vier Jahre dauert.

Welche Verstöße haben Konsequenzen?

Verstöße, die im Fahreignungsregister mit Punkten bewertet werden, können je nach Schwere des Vergehens führerscheinrechtliche Konsequenzen haben. Dabei sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 60 Euro.
  • Die Anordnung eines Fahrverbots.
  • Der Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Eine strafrechtliche Verurteilung im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr.

Es ist wichtig zu wissen, dass nicht jede Geldbuße ab 60 Euro automatisch mit dem Erhalt von Punkten einhergeht. Verstöße, die keine Punkte nach sich ziehen (zum Beispiel Falschparken), haben keinen Einfluss auf deine Fahrerlaubnis auf Probe und lösen keine zusätzlichen Maßnahmen aus. Bleib also aufmerksam im Straßenverkehr und achte darauf, die Verkehrsregeln zu beachten, um die Konsequenzen schwerwiegender Verstöße zu vermeiden.

Darf ich Alkohol trinken in der Probezeit?

In Deutschland gilt ein absolutes Alkoholverbot für alle Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für ältere Fahranfänger, die sich immer noch in der Probezeit befinden.

Es ist strengstens untersagt, unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken eine Fahrt anzutreten. Tatsächlich wird in der Praxis bereits ab einem Blutalkoholgehalt von 0,2 Promille oder 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft angenommen, dass die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist. Ein Verstoß gegen das Alkoholverbot wird mit einer Geldbuße von 250 Euro geahndet und zieht eine Eintragung von einem Punkt in das Flensburger Fahreignungsregister nach sich. Als weitere Konsequenz wird die Anordnung eines Aufbauseminars sowie die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre durchgeführt.

Welche Maßnahmen drohen bei einem Verstoß?

Führt der Inhaber eines Probe-Führerscheins einen Verstoß aus Gruppe A oder zwei Verstöße aus Gruppe B aus, führt dies zu rechtskräftigen Entscheidungen seitens der Fahrerlaubnisbehörde. Es existiert ein dreistufiges Sanktionssystem:

Stufe 1: Wenn während der Probezeit eine schwerwiegende Verletzung oder zwei weniger schwerwiegende Vergehen begangen werden, ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich. Zusätzlich wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert.

Stufe 2: Wenn nach der Teilnahme am Aufbauseminar innerhalb der verlängerten Probezeit erneut eine schwerwiegende Verletzung oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße auftreten, erfolgt eine schriftliche Verwarnung. Dem Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe wird zudem empfohlen, innerhalb von zwei Monaten (freiwillig) an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

Stufe 3: Wenn nach Ablauf dieser zweimonatigen Frist erneut eine schwerwiegende Verletzung oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße begangen werden, führt dies zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Welche Führerscheinklassen gibt es? Überblick Motorrad-Führerscheinklassen AM bis A Führerschein mit und ohne Prüfung. A1 | A2 | B196

Probezeit kurzgefasst

  • Die Probezeit dauert zwei Jahre
  • Gilt für alle neu erworbenen Führerscheine, auch Motorradführerscheine der Klasse A1, A2 und A
  • Keine Probezeit bei den Klassen AM (u.a. Kleinkrafträder), L und T (landwirtschaftliche Fahrzeuge)
  • Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre möglich (auf insgesamt 4 Jahre)
  • Auf weitere Verstöße folgen eine schriftliche Verwarnung und ggf. verkehrspsychologische Beratung
  • Erst nach wiederholten Verstößen kann es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen

Feuer frei nach Ablauf der Probezeit?

Denk immer daran, dass sich nach Ablauf der Probezeit nicht wirklich viel ändert. Die Verkehrsregeln gelten weiterhin, und schwerwiegende Verstöße werden auch nach der Probezeit mit Bußgeldern und Punkten bestraft. Eine Sache bleibt jedoch immer wichtig: Sicher unterwegs zu sein ist ein kontinuierlicher Lernprozess, der nie endet, ganz besonders nicht mit dem Ende der Probezeit.

Bleib sicher auf der Straße, genieße deine Zeit auf dem Motorrad und hab Spaß dabei!

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Nika
Nikahttps://sherides.de/ueber-uns
Seit ihrer Jugend ist SHE RIDES Gründerin Annika, für Freunde auch Nika, Zweirad-Enthusiastin. Mit ihrer Royal Enfield und Motorradhund Mila im Gepäck startet sie mit SHE RIDES in neue Abenteuer.

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